Satzung

Der Schülerbeirat kann sich bei Bedarf eine Satzung geben.

Darin können die Wahlvorgänge und die einzelnen Bestimmung zur SV-Arbeit aus dem Schulverwaltungsgesetz den Gegebenheiten an der jeweiligen Schule angepasst werden.

Sollte diese für eure Schule in Betracht kommen, helfen wir euch gerne bei der Ausformulierung und der Kontaktaufnahme zum Bildungssenator für die nötige Zustimmung.