Die Vertrauenlehrer

Vertrauenlehrer beraten die Schüler bei der Planung und Durchführung ihrer Arbeit. In Konfliktfällen mit Lehrern oder der Schulleitung sind sie Anwalt der Schüler und ihrer Vertreter. Sie unterstützen die Schülervertretungen bei ihrer Arbeit.

Die Vertrauenslehrer unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht und dürfen das ihnen anvertraute anderen nur mitteilen,  wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.

Ein Vertrauenslehrer sollte das Vertrauen aller Schüler besitzen. Deswegen wird er in aller Regel von allen Schülern gewählt. Und zwar in einer Urabstimmung in allen Klassen bzw. Jahrgangstufen.
Per Satzung kann der Schülerbeirat aber gegebenenfalls den SB zum Wahlorgan bestimmen.